Erhöhung der Betriebssicherheit


Äußere und innere Prüfungen gemäß §15 BetrSichV, in Zusammenarbeit mit einer ZÜS

Besichtigung und Beurteilung des äußeren Zustandes

Prüfung auf Vorhandensein und Funktionstüchtigkeit von sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen

Überprüfung von Rohrleitungen, insbesondere an Auflagerungen (Gleit-, Festlager, Federhänger, etc.)

Ultraschallwanddickenmessungen an drucktragenden Teilen

innere Prüfung z.B. von Sammlern mittels Spiegel, Endoskop, etc.